Benutzung von öffentlichem Grund
Sie wollen auf öffentlichem Grund Unterschriften sammeln, einen Infostand betreiben, selbstgebackenen Kuchen verkaufen, etc.? Beachten Sie, dass für derartige Veranstaltungen auf öffentlichem Grund eine Bewilligung notwendig ist. Holen Sie eine entsprechende Bewilligung frühzeitig ein.
Gemäss Polizeireglement sind alle Tätigkeiten bewilligungspflichtig, welche "eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung des öffentlichen Grunds" darstellen. Beispiele für solche Tätigkeiten sind:
- Demonstrationen/Kundgebungen
- Musizieren und Darbietungen
- Standaktionen
- Verteilen von Werbung
- Bewirtung und Strassenverkauf
- etc.
Gesuche um Benutzung von öffentlichem Grund sind bei den jeweiligen Gemeinden einzureichen. Bitte reichen Sie die Gesuche spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein. Für die Stadt Lenzburg benützen Sie bitte dieses Formular.
Für Veranstaltungen mit Bewirtung und Verkauf von Lebensmitteln ist selbstverständlich auch die Gesetzgebung im Gastgewerbe- und Lebensmittelrecht einzuhalten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die jeweiligen Gemeindeverwaltungen oder die Regionalpolizei Lenzburg gerne zur Verfügung.