Haupinhalt
Garten- und Küchenabfälle
- Sammeltermine und Gebiete siehe Entsorungskalender
- Ganzjährige Grüngutsammlung ab Kehrichtsammelplatz in geschlossenen Normbehältern
- Es können auch alle organischen Küchen- und Speisereste aus Haushaltungen abgegeben werden
- Keine Plastiksäcke und keinen Abfall in die Behälter werfen
- Eine Grünmulde befindet sich beim Werkhof
- Die Grüngutcontainer sind am Abfuhrtag ab 7.00 Uhr am gleichen Sammelplatz bereitzustellen wie die Kehrichtsäcke beziehungsweise Container
- Es gilt für alle Haushalte eine Containerpflicht. Die Container müssen der Norm DIN EN 840 entsprechen und sind im Fachhandel erhältlich
- Es dürfen nur Container mit 80 L, 140 L, 240 L, 360 L und 770 L Inhalt in grüner Farbe oder mit eindeutiger Beschriftung «Grünabfälle» verwendet werden
- Äste (bis maximal 10 cm Durchmesser, auf 1,50 m gekürzt) und mit Hanfschnur gebündeltes Grüngut (bis max. 30 cm Durchmesser) werden nur im Oktober und November mitgenommen, ebenso Big Bags mit Herbstlaub bis maximal 20 kg
- Nicht zugelassen sind
- Verpackungen
- Körbe
- Säcke
- Eimer
- kleine Biokübeli
- verknotete und kompostierbare Beutel - diese müssen in Container umgefüllt werden
- Gemeindeverwaltung und Transportunternehmen übernehmen keine Haftung für allfällige Schäden an den Containern, die durch die Entleerung entstehen
- Christbäume können nach den Weihnachtsfeiertagen bis Ende Januar am Sammelplatz deponiert werden
Sammelstellen
Standort |
---|
Werkhof Stadt |
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
---|
Grüngutsammlung |