Haupinhalt
Allgemeine Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Website des Kantons Aargau und des Bundes.
Kontakt
Stadtkanzlei Lenzburg, stadtschreiberei@lenzburg.ch
Urne Öffnungszeiten
Die Urnen sind wie folgt aufgestellt:
- Samstag, 11.00 - 12.00 Uhr
- Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr
Urnenstandort
Rathaus Lenzburg, Rathausgasse 16, 5600 Lenzburg
Voraussetzungen
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Lenzburg ist jede Person mit Schweizerbürgerrecht, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat, in der politischen Gemeinde Lenzburg Wohnsitz hat und die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht.
Das Stimmrecht berechtigt an Abstimmungen. Ab diesem Alter ist man auch in ein öffentliches Amt wählbar.
Stellvertretung bei der Stimmabgabe an der Urne
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis vorher persönlich zu unterschreiben.
Stimmrechtsausweis verloren
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Stadtverwaltung im Voraus verlangt werden. Es ist ein Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitzubringen.
Brieflich abstimmen
Wer brieflich stimmen will…
- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis.
- muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben. Werden Stimm- oder Wahlzettel offen hineingelegt, so ist die Stimmabgabe ungültig.
- legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das amtliche Antwortkuvert.
- klebt das amtliche Antwortkuvert zu und sendet es rechtzeitig der Stadtkanzlei (Wahlbüro) zu.
Die Stimmabgabe kann durch Aufgabe bei einer beliebigen Poststelle oder durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten (Haupteingang Rathaus) erfolgen. Bei Postaufgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Dienstagabend, 18.00 Uhr, vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden. Die Portokosten trägt die Gemeinde. Bei Einwurf in den Briefkasten beim Haupteingang zum Rathaus muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Sonntagmorgen, 10.00 Uhr, eingeworfen worden sein.
Die briefliche Stimmabgabe ist u.a. ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird.
- die Stimm- und Wahlzettel nicht im Stimmzettelkuvert liegen und dieses nicht verschlossen ist.
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält.
Zustellung der Unterlagen
Für die Zustellung der Unterlagen gilt gemäss Bundesgesetz: Die Stimmberechtigten erhalten die nach kantonalem Recht zur gültigen Stimmabgabe nötigen Unterlagen (Stimmzettel, Stimmausweis, Stimmcouvert, Kontrollstempel und dergleichen) mindestens 3 und frühestens 4 Wochen vor dem Abstimmungstag.
Blanko-Abstimmungstermine
Die Blanko-Abstimmungstermine bis 2043 sind auf der Website des Bundes zu finden.
Diese Tabelle gibt nur die für eidgenössische Volksabstimmungen reservierten Termine an. Ob ein Termin tatsächlich benützt wird, kann nicht aus dieser Tabelle abgelesen werden. Ob ein Termin tatsächlich benützt wird, entscheidet der Bundesrat jeweils ca. 4-6 Monate im Voraus.