Haupinhalt
Fachbereich Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD)
Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) führt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gesetzliche Massnahmen sowohl für Kinder/Jugendliche als auch für Erwachsene. Dies sind in Lenzburg ca 70 Massnahmen für Kinder- und Jugendliche sowie ca. 140 Massnahmen für Erwachsene.
Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst der Stadt Lenzburg hat die Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Er unterstützt Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
Kontakt
Soziale DiensteFachbereich Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD)
Poststrasse 5
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 46 10
kesd@lenzburg.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Frage |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Die KESB ist die Behörde, welche Entscheide trifft und Massnahmen verfügt, wie auch überprüft. Kindes- und Erwachsenenschutzdienst KESD Der KESD (Berufsbeistandschaft) ist der Dienst, welcher im Auftrag der KESB Abklärungen durchführt und Massnahmen für Kinder und Erwachsene führt. |
Erwachsene, welche in der Bewältigung des Alltages Unterstützung, Begleitung oder allenfalls Vertretung benötigen erhalten von behördlicher Seite eine Beistandsperson. Kinder- und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind, erhalten ebenfalls zu deren Wohl eine gesetzliche Beistandsperson. |
Der Kanton Aargau hat pro Bezirk eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Diese ist dem jeweiligen Familiengericht (Bezirksgericht) angeschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. |