Haupinhalt

Inventuramt

Bei einem Todesfall führt die Inventurbehörde verschiedene Abklärungen durch:  

  • Ermitteln der gesetzlichen Erbinnen und Erben 
  • Inventuraufnahme (normalerweise basierend auf der einzureichenden unterjährigen Steuererklärung) 
  • Erstellen des Inventars unter Berücksichtigung allfälliger Verfügungen von Todes wegen

Weitere Informationen zum Inventarisationsverfahren entnehmen Sie den untenstehenden Dokumenten und Dienstleistungen.
 

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