Haupinhalt
Regionales Zivilstandsamt
Das Regionale Zivilstandsamt (RZA) ist bekannt für die Betreuung sowohl der glücklichsten als auch der tragischsten Ereignisse im Leben unserer Kundinnen und Kunden. Beim Wort «Zivilstandsamt» denken die meisten Menschen sofort an Hochzeiten. Die Begleitung von Paaren an ihrem "schönsten Tag" ist eine der zentralen Aufgaben, die allen grosse Freude bereitet. Ebenso erfüllt es mit Freude, Paare zu unterstützen, die ein Kind bekommen und einen Familienausweis beantragen oder eine Geburtsurkunde ausstellen lassen möchten. Demgegenüber stehen die traurigen Momente, wenn Personen den Verlust eines geliebten Menschen erleiden und dafür die Hilfe zur Ausstellung einer Todesurkunde benötigen.
Jedoch beschränkt sich die Tätigkeit nicht nur auf diese Bereiche. Die Arbeit ist äusserst vielseitig und abwechslungsreich. Das RZA begleitet die Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks Lenzburg auf ihrem Lebensweg von der Geburt bis zum Tod. Dies schliesst die Registrierung von Geburten und Todesfällen im Bezirk Lenzburg ein. Darüber hinaus ist das RZA verantwortlich für Kindsanerkennungen von unverheirateten Eltern sowie für die Eintragung von Namensänderungen, die vom Departement Volkswirtschaft und Inneres genehmigt und zur Ausführung an die Abteilung übermittelt werden. Ausländerinnen und Ausländer, die im Bezirk Lenzburg heiraten oder sich einbürgern lassen möchten, bringen ihre ausländischen Urkunden, damit diese registriert werden können.
In unserer Arbeit stehen stets die Menschen und ihre zivilstandsrechtlichen Ereignisse im Mittelpunkt. Die Erfüllung dieser Aufgaben bereitet uns grosse Freude, und wir sind stets bereit, auch Sie auf Ihrem Weg zu begleiten.
Kontakt
Regionales ZivilstandsamtRathausgasse 16
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 44 55
zivilstandsamt@lenzburg.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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Frage |
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Ja, es braucht zwei Trauzeugen an einer zivilen Trauung. In begründeten Fällen können diese auch kostenpflichtig vom Zivilstandsamt gestellt werden. |
Nein, ein Ringtausch ist nicht obligatorisch. Bei uns auf dem Zivilstandsamt wird jeweils der Inhalt und Ablauf Ihres Hochzeitstages besprochen und Sie können Ihre Wünsche äussern. Dazu gehört auch, ob Sie einen Ringtausch machen möchten oder nicht. |
Sollte es eine Hausgeburt sein, wird die beiwohnende Hebamme die Geburt Ihres Kindes beim zuständigen Zivilstandsamt melden. Die Geburt wird beim Zivilstandsamt des Geburtsorts registriert. Auf Wunsch erhalten Sie eine Geburtsurkunde. Sind Sie verheiratet, können Sie den Familienausweis beim zuständigen Zivilstandsamt abgeben und das Kind wird nachgetragen. Eine direkte Meldung geht vom Zivilstandsamt an die Einwohnerdienste Ihres Wohnortes. Alle weiteren Meldungen liegen bei Ihnen, unter anderem müssen Sie die Geburt betreffend die Kinderzulagen bei Ihrem Arbeitgeber selbst melden. Wichtig ist auch die Krankenkasse, damit Ihr Kind einen Versicherungsschutz hat. |
Jeweils am 01.01. des Jahres werden die Termine für das nächste Jahr freigegeben. Das heisst ab dem 01.01.20xx können Termine bis am 31.12.20xx (Folgejahr) reserviert werden. Natürlich geht es auch kurzfristiger. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. |
Wenn Sie Eltern werden und nicht verheiratet sind, braucht es eine Vaterschaftsanerkennung. Wir empfehlen, diese vor der Geburt zu machen, dann ist der Vater ab Geburt des Kindes als Vater eingetragen. Für die Kindsanerkennung müssen Sie auf dem Zivilstandsamt vorbeikommen. Bitte melden Sie sich für die Vereinbarung des Termins. Gerne informieren wir Sie über das weitere Vorgehen. |
Die Ziviltrauung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz stattfinden. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Ehevorbereitungsverfahren, welches maximal drei und mindestens einen Monat vor der Hochzeit beim Zivilstandsamt vom Wohnort stattfinden muss. Für die Terminreservation Ihres grossen Tages dürfen Sie sich sehr gerne bei uns melden. |
Das Zivilstandsamt Lenzburg darf in vielen schönen Gebäuden Trauungen vollziehen: Rathaus Lenzburg, Burghaldenhaus, Müllerhaus, Villa Sonnenberg, Schloss Lenzburg, Schloss Wildegg und Schloss Hallwyl. |