Haupinhalt
Neues Beratungsangebot stärkt Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche
Im Rahmen des Budgets 2024 wurde eine 60 %-Stelle für «Abklärung und Beratung» geschaffen. Dieses Angebot richtet sich direkt an Familien, Kinder und Jugendliche und verfolgt zwei zentrale Ziele:
- Niederschwellige Beratung: Frühzeitige Unterstützung soll präventiv wirken und potenzielle gesetzliche Massnahmen vermeiden.
- Effizienzsteigerung: Interne Abklärungen sollen künftig verstärkt vom KESD übernommen werden, um externe Vergaben zu reduzieren und effizienter zu arbeiten.
Mit dieser Neuerung folgt die Stadt Lenzburg einer Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES). Ziel ist es, Berufsbeistandschaften durch vorgelagerte Beratungsstellen wie Kinder- und Jugendberatung oder Schulsozialarbeit zu entlasten. Wird ein Beratungsbedarf einer Familie im Erziehungsbereich festgestellt, kann dieser Bedarf nun durch diese Stelle erbracht werden und gegebenenfalls andere teurere und weniger wirksame Massnahmen ersetzen.
Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) der Stadt Lenzburg betreut aktuell 139 Massnahmen für Erwachsene sowie 70 Massnahmen für Kinder und Jugendliche. Häufig kommt es zu Verwechslungen zwischen dem KESD und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Während die KESB als Teil des Familiengerichts Gefährdungsmeldungen bearbeitet, Schutzmassnahmen anordnet und überwacht, führt der KESD die angeordneten Beistandschaften aus. Berufsbeiständinnen und -beistände des KESD tragen die Verantwortung für eine effektive und transparente Umsetzung.