Haupinhalt
Solaranlage melden
Melde- oder Baubewilligungspflicht für Solaranlagen
Solaranlagen sind melde- oder baubewilligungspflichtig. Die Unterscheidung wird anhand verschiedener Punkte vorgenommen (siehe Solarmeldeformular). In beiden Fällen ist das Formular zur Erfassung von Solaranlagen auszufüllen.
Weitere Informationen: Solarenergie - Kanton Aargau (ag.ch)
Formular zur Erfassung von Solaranlagen
Unter folgendem Link finden Sie neben dem Formular, auch die aktuell geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen zur Erstellung einer Solar-/PV-Anlage;
Formular zur Erfassung von Solaranlagen ausfüllen - Kanton Aargau
Pflicht zur Nutzung der Solarenergie nach §26a EnergieV
Mit dem Art. 45a EnG wird die Pflicht eingeführt, bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m² an der Fassade oder auf dem Dach, eine Solaranlage zu installieren.
Die dazugehörenden Detailbestimmungen sind in §26a in der Energieverordnung (EnergieV, SAR 773.211) geregelt.
Name | |||
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Solarpflicht - Merkblatt (PDF, 344.62 kB) | Download | 0 | Solarpflicht - Merkblatt |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtplanung & Hochbau | 062 886 45 20 | hochbau@lenzburg.ch |
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Solaranlagen |