Haupinhalt
Solaranlagen
Melde- oder Baubewilligungspflicht für Solaranlagen
Solaranlagen sind melde- oder baubewilligungspflichtig. Die Unterscheidung wird anhand verschiedener Punkte vorgenommen (siehe Solarmeldeformular). In beiden Fällen ist das Formular zur Erfassung von Solaranlagen auszufüllen.
Weitere Informationen: Solarenergie - Kanton Aargau (ag.ch)
Formular zur Erfassung von Solaranlagen
Unter folgendem Link finden Sie neben dem Formular, auch die aktuell geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen zur Erstellung einer Solar-/PV-Anlage;
Formular zur Erfassung von Solaranlagen ausfüllen - Kanton Aargau
Pflicht zur Nutzung der Solarenergie nach §26a EnergieV des Kanton Aargau
Mit dem Art. 45a EnG wird die Pflicht eingeführt, bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m² an der Fassade oder auf dem Dach, eine Solaranlage zu installieren. Die dazugehörenden Detailbestimmungen sind in §26a in der Energieverordnung (EnergieV, SAR 773.211) geregelt.
Checkliste Vorabklärungen Solaranlagen
Auf dieser Checkliste finden Sie wichtige Hinweise, welche Sie im Vorfeld beachten sollten.
Förderung von PV-Batteriespeichern in Lenzburg
Gefördert werden neue Batteriespeicher von mindestens 4 kWh im Verbund mit einer PV-Anlage. Weitere Infos finden Sie hier.Name | Download |
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Tiefbau & Verkehr | 062 886 45 10 | tiefbau@lenzburg.ch |
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