Haupinhalt

Dauerparkieren in Lenzburg

In der Stadt Lenzburg ist das Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund nur gegen Entrichten einer Gebühr gestattet. Als gesetzliche Grundlage dazu dient das Parkierungsreglement II der Stadt Lenzburg.

Die Regionalpolizei ist mit der Kontrolle und dem Vollzug dieser Vorschriften beauftragt. Durch regelmässige Kontrollen während der Nacht werden auf öffentlichem Grund parkierte Fahrzeuge erfasst.

Werden Fahrzeuge bei diesen Kontrollen wiederholt festgestellt, wird dem Fahrzeughalter eine Rechnung mit der zu bezahlenden Gebühr zugestellt. Die für einen Monat zu entrichtenden Gebühren betragen derzeit:

  • CHF 30.- für Personenwagen und  Anhänger
  • CHF 10.- für Motorräder
  • CHF 50.- für schwere Motorwagen

Beachten Sie bitte, dass die Rechnungsstellung quartalsweise erfolgt. Es werden aber natürlich nur diejenigen Monate verrechnet, in welchen auch tatsächlich parkiert wurde.
 

Informationen Besucherinnen und Besucher sowie Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger

Personen, welche sich in Lenzburg niederlassen, werden durch das bei der Anmeldung abgegebene Informationsmaterial über das bestehende Reglement in Kenntnis gesetzt.

Sollten Personen längere Zeit bei Ihnen zu Besuch sein, bitten wir Sie, diese ebenfalls über die Gebührenerhebung in Kenntnis zu setzen.

Personen mit Geschäftsfahrzeugen können bei der Regionalpolizei Lenzburg ihre private Zustelladresse melden und erhalten die Rechnung so direkt zugestellt.
 

Fragen

Für Fragen rund ums Dauerparkieren melden Sie sich bitte bei der Regionalpolizei Lenzburg.

Einsprachen gegen ausgestellte Rechnungen haben schriftlich an den Stadtrat Lenzburg zu erfolgen und müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
 

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Parkierungsreglement_II (PDF, 27.04 kB) Download 0 Parkierungsreglement_II
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