Haupinhalt

Häufige Fragen

Wann braucht es grundsätzlich eine Baubewilligung?

  • Für Bauvorhaben oder bauliche Veränderungen ist grundsätzlich ein Baugesuch einzureichen. Unsere Abteilung Stadtplanung & Hochbau prüft sorgfältig die Notwendigkeit einer Baubewilligung gemäss § 59 des kantonalen Baugesetzes (BauG).

Wie lange dauert es, bis die Baubewilligung eintrifft?

  • Ein Baugesuch im vereinfachten Verfahren kann innerhalb von sechs Wochen bewilligt werden. Die Bearbeitungszeit im ordentlichen Verfahren ohne Einwendungen und ohne externe Stellungnahmen dauert in der Regel 13 bis 27 Wochen.

Wie kann das Baubewilligungsverfahren beschleunigt werden?

  • Bitte geben sie die Unterlagen vollständig ein. Sie erleichtern uns die Arbeit und beschleunigen den Bewilligungsprozess dadurch stark. Die Richtlinien zur Einreichung von Baugesuchen finden Sie hier.
  • Untergeordnete Baugesuche können mit Zustimmung sämtlicher angrenzender Nachbarn im vereinfachten Verfahren bewilligt werden gemäss § 50 BauV. Für die Unterschriften der Nachbarn benutzen sie bitte das dafür vorgesehene Formular.

Wie wird über die Baugesuche entschieden?

  • Beim Baugesucheingang wird das Baugesuch auf Vollständigkeit geprüft. Sind sämtliche benötigten Unterlagen vorhanden wird das Baugesuch im amtlichen Publikationsorgan dem Lenzburger Bezirksanzeiger (Amtliche Nachrichten) publiziert und kann während 30 Tagen öffentlich eingesehen werden.
  • In begründeten Fällen kann während dieser Frist gegen das Baugesuch Einwendung erhoben werden. Nach Zustellung allfälliger Einwendungen an die Bauherrschaft wird in der Regel eine Einigungsverhandlung durchgeführt.
  • Je nach Art und Besonderheit des Gesuches ist allenfalls eine Zustimmung von kantonalen und weiteren Amtsstellen notwendig.
  • Nach Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen und Stellungnahmen entscheidet der Stadtrat über das Gesuch.