Haupinhalt

Ein-Bürgerung

Was bedeutet Ein·bürgerung?

Vielleicht kommen Sie aus dem Ausland.
Und Sie leben schon länger in der Schweiz.
Sie wollen Schweizer oder Schweizerin werden?
Dafür müssen Sie sich einbürgern lassen.
Durch die Ein·bürgerung werden Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger.

Was ist das Schweizer Bürger·recht?

Schweizer Bürger·recht bedeutet:

  • Sie dürfen als Schweizer oder Schweizerin bestimmte Sachen machen.
  • Und Sie müssen als Schweizer oder Schweizerin bestimmte Sachen machen.

Das dürfen Sie als Schweizerin oder Schweizer machen:

  • Sie dürfen wählen und abstimmen.
  • Sie dürfen immer in der Schweiz bleiben.

Die Schweiz darf Sie nicht weg·schicken.

Das müssen Sie als Schweizer machen:

  • Als Mann müssen Sie Militär·dienst leisten.

So funktioniert die Ein·bürgerung:

Für die Ein·bürgerung müssen Sie einen Antrag stellen.
Dieser Antrag heisst auch «Gesuch».
Sie fragen mit dem Antrag: Darf ich Schweizerin oder Schweizer werden?
Zuerst müssen Sie sich bei uns anmelden.

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