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Bau- und Gestaltungsbeirat
Der Bau- und Gestaltungsbeirat (BGB) ist eine Expertengruppe des Stadtrats mit beratender Funktion. Der Stadtrat trifft seine Entscheidungen unter Berücksichtigung aller relevanten Interessen und Einwendungen.
Er befasst sich insbesondere mit Bauprojekten, die für die Stadt Lenzburg von besonderer Bedeutung sind, sowie mit Vorhaben in speziellen Zonen oder Bereichen mit hohen ortsbaulichen Anforderungen.
Bauen Sie in einer der aufgelisteten Bauzonen oder ist Ihre Parzelle von einer überlagerten Festsetzung betroffen, so wenden Sie sich führzeitig im Planungsprozess an den Bau- und Gestaltungsbeirat:
Bauzonen:
- Altstadtzone «A»
- Ringzonen 4G und 3G «R4» und «R3»
- Weitere Schutzzonen B-L «WS»
Überlagerte Festsetzungen:
- Quartiererhaltungszone
- Strukturerhaltungszone Hanglage
Zudem kann eine Beurteilung durch den Bau- und Gestaltungsbeirat verlangt werden, sofern Sie in einem städtebaulich relevanten Gebiet der Stadt Lenzburg planen.
Sitzungstermine
Sitzungen sind in einem Rhythmus von 8 bis 10 Wochen geplant. Die kommenden Sitzungen finden wiefolgt statt:
- 6. Juni 2025
- 20. Juni 2025
- 15. August 2025
- 19. September 2025
- 7. November 2025
- 12. Dezember 2025 (Sitzung findet bei Bedarf statt).
Pro Sitzung werden maximal drei bis vier Projekte diskutiert.
Projekt einreichen
Projekte müssen bis fünf Wochen vor der angestrebten Sitzung des Bau- und Gestaltungsbeirats mit einem Entwurf der Präsentationsunterlagen der Abteilung Stadtplanung & Hochbau per Online-Formular eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind sieben Arbeitstage vor der Sitzung des Bau- und Gestaltungsbeirats per E-Mail einzureichen:
- Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Umgebungspläne)
- Analyse der Situation (Bauten und Umgebung)
- Analyse der Aufgabenstellung
- Präsentation (Power-Pont, PDF, etc.)
- Fragen an den Bau- und Gestaltungsbeirat
Wir bitten Sie, Modellierungen der geplanten Projekte zu erstellen. Zur Darstellung im grösseren Kontext, kann das Stadtmodell (M:1:500) verwendet werden.
Modell und Pläne sind zusätzlich physisch an die Vorstellung mitzunehmen.
Die Kosten für die Tätigkeit des Bau- und Gestaltungsbeirats gehen zu Lasten des Gesuchstellenden. Die erste ½ Stunde der Besprechung ist kostenfrei.
Personen
Name Vorname | Funktion |
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