Haupinhalt

Adressauskunft bestellen

Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Eine Adressauskunft kann über das Smart Service Portal bestellt werden.