Haupinhalt

Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (IV) ist Teil des schweizerischen Sozialversicherungsnetzes. Die IV verfolgt das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und betroffene Personen möglichst schnell wieder zu integrieren. Der Grundsatz lautet deshalb "Eingliederung vor Rente". Wenn jemand teilweise oder ganz invalid wird, fangen Geldleistungen die finanziellen Folgen der Invalidität auf.

Informationen zur Invalidenversicherung (IV) finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

Bei Fragen dazu können Sie sich gerne bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.