Haupinhalt

Hilflosenentschädigung der IV

Benötigen Sie im Alltag regelmässig Hilfe, dann unterstützt Sie die Invalidenversicherung mit einer Hilflosenentschädigung. Die Höhe der monatlichen Unterstützung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit, Ihrem Aufenthaltsort und ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Informationen zur Hilflosenentschädigung der IV finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

Bei Fragen dazu können Sie sich gerne bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.