Haupinhalt

Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Mütter erhalten während den ersten 98 Tagen (14 Wochen) nach der Geburt eine Mutterschaftsentschädigung. Der Anspruch besteht ab dem Tag, an dem das Kind zur Welt kommt.

Informationen zur Mutterschaftsentschädigung finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

Bei Fragen dazu können Sie sich gerne bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.