Haupinhalt

Entschädigung für den andern Elternteil (Vaterschaftsentschädigung)

Der Vater resp. die Ehefrau der Mutter hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf den 14-tägigen Urlaub für den anderen Elternteil.

Informationen zur Entschädigung für den andern Elternteil finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

Bei Fragen dazu können Sie sich gerne bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.