Haupinhalt

Betreuungsentschädigung

Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kinder haben seit dem 1. Juli 2021 Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Dieser ermöglicht Ihnen sich auf die Genesung ihres Kindes zu konzentrieren.

Informationen zur Betreuungsentschädigung finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

Bei Fragen dazu können Sie sich gerne bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.