Haupinhalt

AHV/IV/EO-Beiträge für Hausdienstarbeit

Wenn Sie eine Haushaltshilfe einstellen, werden Sie zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber. Somit rechnen Sie auch Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Angestellten ab.

Informationen zu AHV/IV/EO-Beiträge für Hausdienstarbeit finden Sie auf der Website der SVA Aargau.

Bei Fragen dazu können Sie sich gerne bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.