Haupinhalt

Elternschaftsbeihilfe beantragen

Elternschaftsbeihilfe erfüllt den Zweck, dass Eltern oder alleinerziehende Elternteile mit wenig Geld das neugeborene Kind während sechs Monaten betreuen können.

Anspruch haben die im gleichen Haushalt lebenden Eltern oder der alleinerziehende Elternteil des neugeborenen Kindes. Der Anspruch entsteht mit der Geburt des Kindes.

Es müssen alle nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllt sein:

  • Ein Elternteil muss sich hauptsächlich der Betreuung des Kindes widmen. Fremdbetreuung über 50 % ist damit nicht erlaubt. Es ist aber erlaubt, das Kind einzelne Tage durch andere Personen betreuen zu lassen.
  • Der betreuende Elternteil muss seit mindestens einem Jahr vor der Geburt und während der Bezugsdauer den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Aargau haben. Ein Umzug innerhalb des Kantons Aargau ist möglich.
  • Der betreuende Elternteil und das Kind müssen sich während der Bezugsdauer im Kanton Aargau aufhalten.
  • Die voraussichtlichen Halbjahreseinkünfte ab Geburt dürfen nicht höher sein als der vom Regierungsrat festgesetzte Grenzwert.
  • Der betreuende Elternteil darf nicht Sozialhilfe beziehen.
  • Es darf kein steuerbares Vermögen vorhanden sein.

Weitere Informationen können dem Merkblatt unten entnommen werden.
 

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Gesuch um Elternschaftsbeihilfe (PDF, 77.99 kB) Download 0 Gesuch um Elternschaftsbeihilfe
Elternschaftsbeihilfe - Merkblatt (PDF, 70.86 kB) Download 1 Elternschaftsbeihilfe - Merkblatt