Haupinhalt

Unterhaltsvertrag erstellen

Der Unterhalt eines Kindes wird in Form von Pflege, Erziehung und Geldzahlungen geleistet. 

Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, leistet den Unterhalt grundsätzlich in Form von Pflege und Erziehung. Der nicht obhutsberechtigte Elternteil (jener, bei dem das Kind nicht wohnt) leistet den Unterhalt in Form von Geldzahlungen. 

Ein Unterhaltsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen zwei Personen, die sich nicht in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft befinden. Er legt fest, in welcher Höhe und für welche Dauer Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen.  

Sie können sich bei der Ausarbeitung des Unterhaltsvertrags durch uns beraten lassen. Der Unterhaltsvertrag wird erst nach der Genehmigung durch das Familiengericht (KESB) verbindlich.