Haupinhalt

FAQ

Anmelden, Abmelden und Umziehen

Ja. Für die Erfüllung der sogenannten Drittmeldepflicht steht eine Online-Lösung bereit. Sie können uns die Meldung aber auch per E-Mail oder brieflich übermitteln.
Bitte beachten Sie die detaillierten Angaben zum Zuzug, Umzug oder Wegzug. In den meisten Fällen können Sie die Plattform eUmzug nutzen.
Es gilt eine Meldefrist von 14 Tagen ab dem Umzugsdatum.

Ausweise

Nein, Sie dürfen gerne während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre bisherige Identitätskarte mitzubringen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bauen und Planen

Für Bauvorhaben oder bauliche Veränderungen ist grundsätzlich ein Baugesuch einzureichen. Unsere Abteilung Stadtplanung & Hochbau prüft sorgfältig die Notwendigkeit einer Baubewilligung gemäss § 59 des kantonalen Baugesetzes (BauG).

  • Bitte geben sie die Unterlagen vollständig ein. Sie erleichtern uns die Arbeit und beschleunigen den Bewilligungsprozess dadurch stark. Die Richtlinien zur Einreichung von Baugesuchen finden Sie hier.
  • Untergeordnete Baugesuche können mit Zustimmung sämtlicher angrenzender Nachbarn im vereinfachten Verfahren bewilligt werden gemäss § 50 BauV. Für die Unterschriften der Nachbarn benutzen sie bitte das dafür vorgesehene Formular.

Ein Baugesuch im vereinfachten Verfahren kann innerhalb von sechs Wochen bewilligt werden. Die Bearbeitungszeit im ordentlichen Verfahren ohne Einwendungen und ohne externe Stellungnahmen dauert in der Regel 13 bis 27 Wochen.

  • Beim Baugesucheingang wird das Baugesuch auf Vollständigkeit geprüft. Sind sämtliche benötigten Unterlagen vorhanden wird das Baugesuch im amtlichen Publikationsorgan dem Lenzburger Bezirksanzeiger (Amtliche Nachrichten) publiziert und kann während 30 Tagen öffentlich eingesehen werden.
  • In begründeten Fällen kann während dieser Frist gegen das Baugesuch Einwendung erhoben werden. Nach Zustellung allfälliger Einwendungen an die Bauherrschaft wird in der Regel eine Einigungsverhandlung durchgeführt.
  • Je nach Art und Besonderheit des Gesuches ist allenfalls eine Zustimmung von kantonalen und weiteren Amtsstellen notwendig.
  • Nach Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen und Stellungnahmen entscheidet der Stadtrat über das Gesuch.

Betreibungen

Häufig gestellte Fragen im Betreibungswesen finden Sie hier.

Gaststätten und Restaurants

Das Meldeformular für Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständebtriebe muss vollständig ausgefüllt und mit allen verlangten Beilagen eingereicht werden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Im Todesfall

  • Vereinfachtes Steuerinventar (ohne steuerpflichtige Erben) 
  • Ordentliches Steuerinventar (mit steuerpflichtigen Erben) 
  • Inventuramtliche Erklärung (bei Vermögenslosigkeit) 
  • Sicherungsinventar (angeordnet vom Bezirksgericht) 
  • Öffentliches Inventar (angeordnet vom Bezirksgericht)

Innert drei Monaten ab Todesdatum oder Kenntnisnahme des Todesfalls beim zuständigen Bezirksgericht des letzten Wohnorts der/des Verstorbenen.

Stillschweigen bedeutet Erbannahme. 

Innerhalb eines Monats ab Todesdatum oder Kenntnisnahme des Todesfalls beim zuständigen Bezirksgericht des letzten Wohnorts der/des Verstorbenen.
Beim Inventuramt am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen.
Beim zuständigen Bezirksgericht des letzten Wohnorts der/des Verstorbenen (Wartefrist drei Monate; bei schriftlicher Erbannahme beim zuständigen Bezirksgericht kann diese Frist verkürzt werden)

Kinder

Sollte es eine Hausgeburt sein, wird die beiwohnende Hebamme die Geburt Ihres Kindes beim zuständigen Zivilstandsamt melden. Die Geburt wird beim Zivilstandsamt des Geburtsorts registriert. Auf Wunsch erhalten Sie eine Geburtsurkunde. Sind Sie verheiratet, können Sie den Familienausweis beim zuständigen Zivilstandsamt abgeben und das Kind wird nachgetragen. Eine direkte Meldung geht vom Zivilstandsamt an die Einwohnerdienste Ihres Wohnortes. Alle weiteren Meldungen liegen bei Ihnen, unter anderem müssen Sie die Geburt betreffend die Kinderzulagen bei Ihrem Arbeitgeber selbst melden. Wichtig ist auch die Krankenkasse, damit Ihr Kind einen Versicherungsschutz hat.

Wenn Sie Eltern werden und nicht verheiratet sind, braucht es eine Vaterschaftsanerkennung. Wir empfehlen, diese vor der Geburt zu machen, dann ist der Vater ab Geburt des Kindes als Vater eingetragen. Für die Kindsanerkennung müssen Sie auf dem Zivilstandsamt vorbeikommen. Bitte melden Sie sich für die Vereinbarung des Termins. Gerne informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.

Soziales

Der anhaltend hohe Zustrom von Geflüchteten macht die Eröffnung einer weiteren unterirdischen Unterkunft notwendig. Wegen der anhaltend hohen Zahl an Geflüchteten zeichnet sich ab, dass die Kapazitäten in kommunalen und kantonalen Unterkünften bald erschöpft sind. Mit der Geschützten Sanitätsstelle (GSS) Lenzburg wird am 11.12.2023 die vierte Notunterkunft im Kanton Aargau in Betrieb genommen.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Die KESB ist die Behörde, welche Entscheide trifft und Massnahmen verfügt, wie auch überprüft.

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst KESD

Der KESD (Berufsbeistandschaft) ist der Dienst, welcher im Auftrag der KESB Abklärungen durchführt und Massnahmen für Kinder und Erwachsene führt.

Erwachsene, welche in der Bewältigung des Alltages Unterstützung, Begleitung oder allenfalls Vertretung benötigen erhalten von behördlicher Seite eine Beistandsperson.

Kinder- und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind, erhalten ebenfalls zu deren Wohl eine gesetzliche Beistandsperson.

Der Kanton Aargau hat pro Bezirk eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Diese ist dem jeweiligen Familiengericht (Bezirksgericht) angeschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Der Kanton bringt alleinreisende Männer aus unterschiedlichen Herkunftsländern unter, die ihm vom Bund zugewiesen werden.

Die Betreuung der Geflüchteten übernimmt die ORS Service AG in einem 24-Stunden-Betrieb. In einer ersten Phase unterstützt die Zivilschutzorganisation Lenzburg Seetal mit rund zehn Personen den Betrieb. Diese leisten beispielsweise Hilfe beim Eintrittsprozess in die Unterkunft und bei der Logistik. Der KSD setzt zudem eine Begleitgruppe mit Vertretungen des Stadtrats Lenzburg, der Berufsschule Lenzburg, der Blaulichtorganisationen, der ORS Service AG sowie der Anwohnerschaft ein.

Aufgrund der aktuellen Asyl-Notlage lässt sich das zurzeit nicht abschätzen.

Die Situation im Asylwesen ändert fast täglich aufgrund der Flüchtlingslage und der Zuweisungen an den Kanton durch den Bund. In Lenzburg können bis zu 150 Personen untergebracht werden. Weil die unterirdische Unterbringung für geflüchtete Personen über eine längere Dauer nicht geeignet ist, sollen diese Notunterkünfte nur so lange wie nötig betrieben werden.

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, wo sich die Personen tagsüber aufhalten. Die GSS Lenzburg befindet sich auf dem Areal der Berufsschule Lenzburg. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) hat drei Container installiert, welche den Geflüchteten einen Aufenthalt ausserhalb der unterirdischen Unterkunft ermöglichen. Um die Privatsphäre der Geflüchteten zu schützen und den Personenfluss zu leiten, wird ein Sichtschutz angebracht. Die Geflüchteten werden das Areal der Berufsschule sowie dessen direkte Umgebung nicht nutzen. Betreuungspersonen und ein Sicherheitsdienst achten auf die Einhaltung der definierten Aufenthaltszonen: No-Go-Zonenplan

Steuern

Diese Möglichkeit besteht. Bitte beantragen Sie die Ratenzahlung online.

Einkommens- und Vermögenssteuern (wenn bis zum 31.08. in Rechnung gestellt) sind bis Ende Oktober des laufenden Jahres zu begleichen. Für Steuerrechnungen, die nach dem 31.08. erstellt wurden, gilt eine Zahlungsfrist bis Ende des übernächsten Monates.

Trauungen

Die Ziviltrauung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz stattfinden. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Ehevorbereitungsverfahren, welches maximal drei und mindestens einen Monat vor der Hochzeit beim Zivilstandsamt vom Wohnort stattfinden muss. Für die Terminreservation Ihres grossen Tages dürfen Sie sich sehr gerne bei uns melden.

Das Zivilstandsamt Lenzburg darf in vielen schönen Gebäuden Trauungen vollziehen: Rathaus Lenzburg, Burghaldenhaus, Müllerhaus, Villa Sonnenberg, Schloss Lenzburg, Schloss Wildegg und Schloss Hallwyl.

Nein, ein Ringtausch ist nicht obligatorisch. Bei uns auf dem Zivilstandsamt wird jeweils der Inhalt und Ablauf Ihres Hochzeitstages besprochen und Sie können Ihre Wünsche äussern. Dazu gehört auch, ob Sie einen Ringtausch machen möchten oder nicht.

Jeweils am 01.01. des Jahres werden die Termine für das nächste Jahr freigegeben. Das heisst ab dem 01.01.20xx können Termine bis am 31.12.20xx (Folgejahr) reserviert werden. Natürlich geht es auch kurzfristiger. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ja, es braucht zwei Trauzeugen an einer zivilen Trauung. In begründeten Fällen können diese auch kostenpflichtig vom Zivilstandsamt gestellt werden.

Umwelt und Ökologie

Bei weniger wichtigen Waldstrassen und wenn nicht in der Nähe sonst noch Arbeiten anfallen, kann es auch einmal eine Weile dauern, bis wir umgestürzte Bäume wegräumen.  Wir bitten Sie um Geduld.
Wenn Sie das Gefühl haben, der Baum liege erst kurze Zeit da, sind wir froh über eine Meldung an forstbetrieb@lenzburg.ch.
Wir wissen viel über Waldbäume. Manchmal reicht das, um Fragen zu Bäumen im Siedlungsgebiet zu beantworten. In dem Fall helfen wir gerne. Bei sehr spezifischen Fragen, exotischen Baumarten oder wenn Sie ein schriftliches Gutachten brauchen, wenden Sie sich an eine Baumpflegefirma.
Halten Sie an und schalten Sie den Warnblinker ein. Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck. Rufen Sie die Polizei an (Notrufnummer117). Diese bietet den zuständigen Jagdaufseher auf. Wenn Sie den Unfall nicht melden, machen Sie sich strafbar. Nähern Sie sich auf keinen Fall dem verletzten Tier, es steht unter Stress und kann gefährlich sein. Warten Sie an einer sicheren Stelle beim Unfallort auf Polizei oder Wildhüter.
Der Forstbetrieb ist nicht zuständig für Wildtiere. Wenden Sie sich an die zuständige Jagdaufsicht.
Unsere Waldstrassen werden nach Holzschlägen nur bei sehr starker Verschmutzung oder wenn dies der Waldbesitzer wünscht (und folglich bezahlt) speziell gesäubert. Meistens erholen sich die Waldstrassen nach ein paar Regentagen und einer trockenen Periode von selbst wieder. Wir haben im Revier 120 km Waldstrassen und damit immer genügend Strecken, die nicht von der Holzerei betroffen sind und Ihnen zur Verfügung stehen.
Wir sind richtig gut darin, Bäume zu fällen oder naturnahe Hecken zu pflegen. Für Formschnitte, Stockfräsen, Rasenunterhalt, Obstbaumschnitt u.ä. engagieren Sie bitte eine Gartenbaufirma.

Sie können den gewünschten Betrag mit dem Zahlungsvermerk “Karten-Nr. xxxx – Abfall" auf das Konto

CH66 0900 0000 5000 0767 1

lautend auf

Stadt Lenzburg
Abteilung Finanzen
Rathausgasse 16
5600 Lenzburg

überweisen. Dafür kann der untenstehende Einzahlungsschein verwendet werden.

In dringenden Fällen können Sie die Karte während den Öffnungszeiten am Schalter der Abteilung Finanzen aufladen.

 

Je nach Situation im Holzschlag ist es zu aufwendig, die Strasse vor dem Wochenende wieder zu öffnen. Weil beispielsweise noch Baumstämme über der Strasse liegen oder weil hängen gebliebene Kronenteile eine Gefahr darstellen. Beachten Sie deshalb Wegsperrungen unbedingt auch, wenn niemand am Arbeiten ist. Sie dienen Ihrer Sicherheit.  
Da sehr viele Faktoren, wie Witterung, Holzabsatz, Verfügbarkeit von speziellen Maschinen etc. einen Einfluss darauf haben, in welcher Reihenfolge Holzschläge ausgeführt werden, kann diese Frage leider nicht generell beantwortet werden.

Containerplomben können bei der Abteilung Finanzen bestellt werden.

Die Abfallgebührenmarken können an folgenden Orten bezogen werden:

Zudem können Abfallmarken auch online bei der Abteilung Finanzen bestellt werden.

Verwaltung

Das Datenschutzgesetz im Aargau enthält sehr strenge Regeln. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, beispielsweise wenn von einem Schuldner ein Verlustschein vorgewiesen werden kann. Anfragen müssen stets schriftlich unter Beilage des Interessensnachweises eingereicht werden. Die Auskunft wird ebenfalls ausschliesslich schriftlich erteilt und ist kostenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das zu kopierende Dokument im Original mitbringen. Es dürfen keine Kopien davon im Voraus gemacht werden.
 Dokument noch nicht unterschrieben mitbringen, mit einem gültigen Ausweis.

IBAN

CH66 0900 0000 5000 0767 1

lautend auf

Stadt Lenzburg
Abteilung Finanzen
Rathausgasse 16
5600 Lenzburg

Einzahlungsschein mit QR-Code der Stadt Lenzburg