Haupinhalt

Einwohnerrat

Der Einwohnerrat (Stadtparlament) ist die Legislative (gesetzgebendes Organ) der Stadt. Seine Mitglieder werden zur Zeit von acht Parteien gestellt. Seine Funktion ist im Geschäftsreglement des Einwohnerrates festgehalten.
 

Einwohnerratssitzungen

Der Einwohnerrat wird in der Regel jährlich zu sechs Sitzungen einberufen, um über politische Geschäfte zu beraten. Diese finden jeweils an einem Donnerstag um 19.30 Uhr in der Aula des Schulhauses Lenzhard statt. Die Sitzungen sind öffentlich, Zuhörende sind herzlich willkommen.
 

Zusammensetzung

Der Einwohnerrat besteht aus 40 Mitgliedern. In der Amtsperiode 2022/2025 sind die Parteien wie folgt vertreten:

Parteibezeichnung  Amtsperiode
2022/2025
Amtsperiode
2018/2021
Sozialdemokratische Partei SP 9 10
Schweizerische Volkspartei SVP  7 9
Freisinnige Partei FDP  9 9
Grünliberale Ortspartei GLP  6 4
Die Mitte Ortspartei Lenzburg 4 3/4
Grüne 3 2
Evangelische Volkspartei EVP  1  2
Bürgerlich-Demokratische Partei BDP  0  1/0
Parteilos 1 0

 
Wählbar sind alle Stimmberechtigten mit Ausnahme der Mitglieder des Stadtrates, des Stadtschreibers und seines Stellvertreters. Die Wahl des Einwohnerrates erfolgt nach den Gesamterneuerungswahlen des Stadtrates auf eine Amtsdauer von vier Jahren nach dem Verhältniswahlverfahren (Kandidatenstimmsystem).
 

Zuständigkeit

Dem Einwohnerrat stehen jene Befugnisse zu, welche in den Gemeinden ohne Parlament von der Gemeindeversammlung ausgeübt werden. Unter anderem beschliesst er:

  • über den Steuerfuss und das Budget der Stadt sowie über die Gemeinderechnungen und den Jahresbericht des Stadtrates,
  • spricht die Verpflichtungskredite für Investitionsvorhaben,
  • erlässt oder ändert Reglemente (z.B. Gebührenreglemente, Bauordnung mit Zonenplan, Dienst- und Besoldungsreglement für das Gemeindepersonal)
  • entscheidet über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige.
     

Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GPFK)

Der Einwohnerrat wählt aus seiner Mitte eine 9 Mitglieder zählende Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GPFK). Sie prüft den Voranschlag, die Rechnung sowie den Rechenschaftsbericht und berät die Einwohnerratsgeschäfte vor der Behandlung im Rat. Ihre Funktion ist im "Reglement für die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission der Stadt Lenzburg" festgehalten.

In der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lenzburg vom 24. Juni 2004 (Fassung vom 3. Dezember 2021) sind Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der Einwohnergemeinde und ihrer Behörden geregelt. Im Weiteren sind auch die Bestimmungen des kantonalen Gemeindegesetzes zu beachten.
 

Dokumente

Name
Geschäftsreglement des Einwohnerrates Lenzburg (PDF, 377.17 kB) Download 0 Geschäftsreglement des Einwohnerrates Lenzburg
Reglement Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (PDF, 940.19 kB) Download 1 Reglement Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission