Haupinhalt

Steuern bezahlen

Die Abteilung Finanzen betreut den jährlichen Bezug der Einkommens- und Vermögenssteuern für Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinden. Im laufenden Jahr erhalten alle steuerpflichtigen Personen eine provisorische Steuerrechnung gemäss den Angaben aus der letzten Steuererklärung oder aufgrund der Vorjahresrechnung.

Einkommens- und Vermögenssteuern (wenn bis zum 31.08. in Rechnung gestellt) sind bis Ende Oktober des laufenden Jahres zu begleichen. Für Steuerrechnungen welche nach dem 31.08. erstellt wurden, gilt eine Zahlungsfrist bis Ende des übernächsten Monates. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen.

Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich auf der Website des Kantons Aargau.

Im Smart Service Portal des Kantons Aargau können Sie, nach erfolgter Identifikation, Einblick in Ihr Steuerkonto nehmen.

 

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