Haupinhalt

Asylwesen

Menschen, welche in ihrem Heimatland an Leib und Seele gefährdet sind, können in der Schweiz einen Asylantrag stellen. Über diesen Asylantrag sowie die Zuweisung der Asylsuchenden an die Kantone entscheidet das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) koordiniert im Rahmen der Aufnahmepflicht nach Sozialhilfe- und Präventionsgesetz die Zuweisung an die Gemeinden.

Die Stadt Lenzburg übernimmt im Rahmen der Erfüllung der Aufnahmepflicht die Betreuung und Unterstützung der vom Kanton Aargau zugewiesenen vorläufig aufgenommenen Ausländer F sowie Schutzbedürftigen Personen mit Status S.

Die administrativen und finanziellen Abläufe für diese Personen erfolgen bei der Abteilung Soziale Dienste, Fachbereich Sozialdienst.

Die persönliche Betreuung und Begleitung wird durch unsere Mitarbeitenden in der Asylbetreuung gewährleistet.

Informationen zur kantonalen Asylunterkunft finden Sie hier.