Haupinhalt
Gefahren der digitalen Welt
Jugendliche bewegen sich heute von klein auf in der digitalen Welt. Die tägliche Nutzung der sogenannten neuen Medien ist selbstverständlich und normal geworden. Dabei wird oftmals vergessen, dass die vernetzte, digitale Welt auch einige Gefahren mit sich bringt, die teilweise gravierende Folgen haben können. Zwei solcher unerwünschter Phänomene, Cybermobbing und Sexting, begegnen uns immer wieder.
Cybermobbing
Um was geht es?
Unter dem Begriff Cybermobbing versteht man allgemein das absichtliche, wiederholte Zufügen von Leid unter Benutzung von digitalen Medien. Die betroffene Person wird dabei kontinuierlich bedrängt, belästigt oder beleidigt. Durch die Vernetzung in der digitalen Welt erreicht diese Art des Mobbings ein viel grösseres Publikum und hört auch nicht mit Schul- oder Arbeitsschluss auf, sondern ist 24 Stunden zugegen. Mit zum Teil schlimmen Folgen für die Betroffenen, welche von Traurigkeit, vermindertem Selbstwertgefühl und Depressionen bis zu einem erhöhten Suizidrisiko reichen.
Was kann ich tun?
- Dem "Mobber" auf keinen Fall auf seine Attacken antworten.
- Beweismaterial wie Screenshots, Chatprotokolle, Bildmaterial, etc. abspeichern/sichern.
- Belästigende Person sofort sperren und dem sozialen Netzwerk oder dem Plattformbetreiber melden.
- Online-Inhalte falls möglich löschen oder von den Plattformbetreibern löschen lassen.
- Falls Schulkolleginnen oder -kollegen involviert sind, unbedingt die Lehrperson oder die Schulsozialarbeit informieren.
- sprich mit einer erwachsener Vertrauensperson darüber
Sexting
Um was geht es?
Ein ähnliches Thema ist das sogenannte Sexting. Dabei werden selbstproduzierte intime Fotos oder Videos von sich oder anderen via Mobiltelefon oder Internet ausgetauscht. Oftmals entstehen solche Fotos oder Filme im Rahmen einer intimen Beziehung und werden dem Partner geschickt. Leider sind sich viele Personen der Gefahren nicht bewusst. Landen solche Bilder oder Filmaufnahmen, aus welchen Gründen auch immer, schliesslich im Netz oder auf Mobiltelefonen von unerwünschten Empfängern, ist die weitere Verbreitung oftmals nicht mehr verhinderbar. Die Aufnahmen verbleiben unter Umständen beinahe für die Ewigkeit in der digitalen Welt. Auch hier sind die Folgen für die betroffene Person unter Umständen weitreichend und reichen von der Stigmatisierung im Umfeld über psychische Probleme bis zu Suizidgedanken in besonders schlimmen Fällen.
Oftmals vergessen wird, dass sich auch Jugendliche der Herstellung oder Verbreitung von Pornografie strafbar machen, wenn sie beispielsweise Foto- oder Filmaufnahmen von sich bei der Selbstbefriedigung oder mit anderem pornografischen Inhalt erstellen oder entsprechende Aufnahmen weiterverbreiten.
Pornografische Foto- oder Filmaufnahmen von unter 18-Jährigen Personen gelten als Kinderpornografie.
Was kann ich tun?
- Insbesondere beim Thema Sexting lohnt es sich unbedingt, bereits präventiv mit Jugendlichen Themen wie Selbstdarstellung im Internet und die Folgen von ungewollter Verbreitung von kompromittierenden Aufnahmen zu besprechen.
- Vorbeugend am besten nur Bilder oder Filme erstellen, hinter denen man auch bei undefiniertem Publikum stehen kann.
- Betroffene Personen unbedingt unterstützen und nicht verurteilen.
- Allenfalls Anzeige erstatten.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Infos finden Sie unter folgenden Links:
- Jugend und Medien - Cybermobbing
- Jugend und Medien - Sexting
- Pro Juventute - Medien und Internet
- Schweizerische Kriminalprävention - Broschüren
- klicksafe - Allgemeine Informationen
- tschau - Beratung und Informationen
- feel-ok - Beratung, Job, Freizeit
- netzdurchblick - Internetratgeber
Haben Sie noch Fragen oder Anregungen zum Thema oder zu präventiven Angeboten der Regionalpolizei? Melden Sie sich doch bei den Jugendsachbearbeitern der Regionalpolizei Lenzburg.