Haupinhalt

Ordnungsbussen / Bussenportal

Direkt zum Bussenportal: Bussenportal

Bei der Regionalpolizei Lenzburg ist die Übertretungsanzeige mit QR-Code im Einsatz. Sie erhalten als gebüsste Person deshalb keinen herkömmlichen Bussenzettel mehr, sondern nur noch eine Übertretungsanzeige wie nachfolgend abgebildet.

OB

Wegleitung zum Bussenportal / Bezahlung der Ordnungsbusse 

Sie finden alle Angaben zur Übertretung im Bussenportal der Regionalpolizei, auf welches Sie durch Scannen des QR-Codes auf der Übertretungsanzeige oder durch Eingabe der URL bussen.lenzburg.ch in ihrem Internetbrowser gelangen. Geben Sie als Zugangsdaten die auf der Übertretungsanzeige aufgedruckte Bussen-Nummer und das Kontrollschild ein (falls Sie  die  Ordnungsbusse als Fussgänger oder Velofahrer erhalten haben, reicht die  Ordnungsbussennummer alleine um sich einzuloggen)  und Sie gelangen zu den Übertretungsangaben. Sie haben nun die Möglichkeit, die Busse direkt zu bezahlen, einen Einzahlungsschein anzufordern, die Busse abzulehnen oder den/die Lenker/in zu melden. Es kann nicht direkt via E-Banking App via QR-Code bezahlt werden, da der QR-Code lediglich den Link zum Bussenportal und sonst keinerlei Informationen enthält.
 

Ich will mit dem elektronischen Zeugs nichts zu tun haben... 

Falls Sie von den elektronischen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen wollen oder keinen Internetzugang haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie erhalten nach 30 Tagen automatisch einen herkömmlichen Übertretungsvorhalt mit allen Angaben zur Busse und einem Einzahlungsschein nach Hause geschickt.
 

Rückfragen / Beanstandungen 

Falls Sie mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden sind, können Sie sich identisch der Bezahlung im Bussenportal anmelden und auf "Ordnungsbusse ablehnen" klicken. Dort können Sie Ihre Beanstandung formulieren. Bitte beachten Sie, dass bei Ablehnung des Ordnungsbussenverfahrens ein ordentliches Verfahren eingeleitet werden kann, welches bei der Staatsanwaltschaft eingeht. Bei einer allfälligen Verurteilung wären in diesem Fall nebst dem fälligen Bussenbetrag, auch noch die Schreibgebühren fällig. Bei Unklarheit über die betreffenden Bussenziffern finden Sie den die Bussenkatalog in der Ordnungsbussenverordnung. Oder konsultieren Sie das Polizeireglement der Regionalpolizei Lenzburg.

Für übrige Fragen rund um Ordnungsbussen melden Sie sich bitte bei der Regionalpolizei Lenzburg.

Halten Sie bei Anfragen bitte immer die auf der Busse aufgedruckte OB-Nummer bereit.

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