Haupinhalt
Anlass mit Wirtetätigkeit melden
Sie planen einen Anlass, bei welchem Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben werden? Beachten Sie, dass solche Anlässe meldepflichtig sind. Eine entsprechende Meldung muss frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung, in welcher die Veranstaltung stattfindet, eingereicht werden.
Welche Anlässe müssen gemeldet werden?
Ein Einzelanlass mit Wirtetätigkeit muss immer dann gemeldet werden, wenn die Veranstaltung öffentlich ist und Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben werden. Nicht gemeldet werden müssen demnach Privatanlässe und Familienfeiern.
Öffnungszeiten und weitere Vorschriften
Es gelten grundsätzlich die normalen Öffnungszeiten gemäss Gastgewerbegesetzgebung. Sie finden diese hier. Abweichende Öffnungszeiten müssen bewilligt werden. Des weiteren gelten auch bei Einzelanlässen die Vorschriften zum Passivraucherschutz und zum Jugendschutz.
Tombola- oder Lottoveranstaltungen
Tombolas oder Lottos müssen grundsätzlich vor der Durchführung durch das Departement Finanzen und Ressourcen bewilligt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Tombolas oder Lottos von dieser Bewilligungspflicht ausgenommen. Alle Angaben zu Lotteriebewilligungen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Infos finden Sie unter folgenden Links:
Für Rückfragen stehen Ihnen die jeweiligen Gemeindeverwaltungen oder die Regionalpolizei Lenzburg gerne zur Verfügung.
Name | |||
---|---|---|---|
Gesuch Einzelanlass mit Wirtetätigkeit (DOCX, 108.76 kB) | Download | 0 | Gesuch Einzelanlass mit Wirtetätigkeit |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|