Haupinhalt
Strassenreklame und Wahlplakate
In den letzten Jahren hat die Anzahl von temporären Strassenreklamen stetig zugenommen. Leider werden immer mehr Plakate einfach aufgestellt oder aufgehängt, ohne sich über die jeweiligen Standorte Gedanken zu machen. Es ist jedoch zu beachten, dass auch im Bereich Strassenreklame diverse Vorschriften aus der Strassenverkehrs- und der Baugesetzgebung zu beachten sind.
Wir bitten Sie, die Richtlinien des Departements Bau, Verkehr und Umwelt über Strassenreklamen einzuhalten.
Bewilligungsfreie Reklame
Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit temporäre Strassenreklame bewilligungsfrei aufgestellt werden darf:
- Gesamtfläche des Plakats kleiner als 3.5 m2
- Standort innerorts oder max. 100 m ausserorts
- Plakat muss unbeleuchtet sein
- Plakate dürfen frühstens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt werden und müssen spätestens sieben Tage nach Veranstaltungsende entfernt werden. Abweichend davon dürfen Wahl- und Abstimmungsplakate frühstens acht Wochen vor der Wahl/Abstimmung aufgestellt werden.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sind die Reklamen bewilligungspflichtig.
Standorte
Bezüglich der Standorte bestehen diverse Vorschriften in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Das Aufstellen von Plakaten ist insbesondere in Sichtzonen, bei Kreiseln und Verzweigungen, an Signalen und oder in deren unmittelbarer Nähe und bei Fussgängerstreifen verboten. Die Plakate müssen einen Mindestabstand zum Fahrbahnrand von 3 Metern aufweisen. Anhäufungen von Reklame sind zu vermeiden.
Kandelaber
Strassenreklame an Kandelabern ist grundsätzlich nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind Wahl- und Abstimmungsplakate mit einer Grösse von maximal 0.7 m2. Für das Anbringen von Plakaten an Kandelabern ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. In den meisten Fällen sind die kommunalen Bauverwaltungen als Eigentümer zu betrachten und eine entsprechende Zustimmung ist vor dem Aufhängen bei diesen einzuholen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Infos finden Sie unter folgenden Links:
Für Fragen rund um Strassenreklame melden Sie sich bitte bei der Regionalpolizei Lenzburg.
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