Haupinhalt
Zurückschneiden von Bäumen
Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Strassen und Plätzen stellt insbesondere in den wärmeren Jahreszeiten eine wiederkehrende Aufgabe dar. Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist es unabdingbar, dass die Vegetation gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurückgeschnitten wird und somit keine Sichtverhältnisse beeinträchtigt werden.
Als Eigentümer eines an öffentliche Strassen, Fusswege und Plätze angrenzendes Grundstücks bitten wir Sie, Pflanzen, welche in den Strassenraum hineinragen zurück zu schneiden. Dabei sind die folgenden Vorschriften zu beachten:
Freihaltung Lichtraumprofil
- Seitlich sind die Pflanzen bis an die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden.
- Über der Fahrbahn muss eine Mindesthöhe von 4.5 Metern freigehalten werden.
- Über Fusswegen und Trottoirs beträgt die freizuhaltende Mindeshöhe 2.5 Meter.
- Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Freihaltung Sichtzonen an Knoten und Ausfahrten
Auch an Einfahrten oder Knoten ist ungehinderte Sicht ein wichtiges Element für die Verkehrssicherheit. Nur wenn sämtliche Verkehrsteilnehmer einander rechtzeitig sehen können, ist eine sichere Fahrweise möglich. Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten sind die Sichtzonen deshalb dauernd freizuhalten. Als vereinfachtes Hilfsmittel zur Bestimmung der Sichtzonen kann folgende Skizze beigezogen werden:
Zur Bestimmung der Sichtzonen im Sinne einer Faustregel begeben Sie sich, in einem Abstand von 2.5 Metern zur Querfahrbahn, in die Mitte der Fahrspur für den auf die Verzweigung zufahrenden Verkehr. Von dort her sollte bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine beidseitige Sichtweite von 50 Metern gewährleistet sein. In einer Zone 30 sollte die beidseitige Sichtweite 25 Meter betragen. In der ermittelten Sichtzone (in der Skizze rot eingezeichnet) muss die Sicht in einer Höhe zwischen 0.8 und 3.0 Metern frei sein.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Infos finden Sie unter folgenden Links:
Für Rückfragen stehen Ihnen die jeweiligen Bauämter/Bauverwaltungen ihrer Wohngemeinde oder die Regionalpolizei Lenzburg gerne zur Verfügung.
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