Haupinhalt
Gastgewerbe
Die Regionalpolizei Lenzburg erledigt die gewerbepolizeilichen Aufgaben der Stadt Lenzburg. Dies umfasst die Kontrolle der Gastgewerbebetriebe im Rahmen des Gastgewerbegesetzes. Die Fachstelle Gewerbe erteilt Kleinhandelsbewilligungen für Einzelanlässe und Bewilligungen für die Verlängerung der Öffnungszeiten.
In unseren Partnergemeinden ist die entsprechende Behörde (Gemeinderat) für die Ausstellung der oben erwähnten Bewilligungen zuständig.