Haupinhalt
Grüngutsammlung
- Ganzjährige Grüngutsammlung ab Kehrichtsammelplatz in geschlossenen Normbehältern (80 L / 140 L / 240 L / 360 L / 770 L).
- Keine Plastiksäcke und keinen Abfall in die Behälter werfen.
- Die Grüngutcontainer sind am Abfuhrtag ab 7.00 Uhr am gleichen Sammelplatz bereitzustellen wie die Kehrichtsäcke beziehungsweise Container.
- Alle organischen Küchen- und Speisereste aus Haushalten können mitgegeben werden.
- Es gilt für alle Haushalte eine Containerpflicht. Die Container müssen der Norm DIN EN 840 entsprechen und sind im Fachhandel erhältlich.
- Es dürfen nur Container mit 80 L, 140 L, 240 L, 360 L und 770 L Inhalt in grüner Farbe oder mit eindeutiger Beschriftung «Grünabfälle» verwendet werden.
- Äste (bis maximal 10 cm Durchmesser, auf 1,50 m gekürzt) und mit Hanfschnur gebündeltes Grüngut (bis max. 30 cm Durchmesser) werden nur im Oktober und November mitgenommen, ebenso Big Bags mit Herbstlaub bis maximal 20 kg.
- Nicht zugelassen: Verpackungen, Körbe, Säcke, Eimer, kleine Biokübeli, verknotete und kompostierbare Beutel. Diese müssen in Container umgefüllt werden.
- Gemeindeverwaltung und Transportunternehmen übernehmen keine Haftung für allfällige Schäden an den Containern, die durch die Entleerung entstehen.
- Christbäume können nach den Weihnachtsfeiertagen bis Ende Januar am Sammelplatz deponiert werden.
1x wöchentlich
- Gebiet Nord - Montag ab 7.00 Uhr
- Gebiet West - Mittwoch ab 7.00 Uhr
- Gebiet Ost - Freitag ab 7.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Verschiebungen bezüglich Jugendfest, Pfingsten, Ostern und Weihnachten/Neujahr im Entsorgungskalender.