Haupinhalt
Stadtkanzlei & Einwohnerdienste
Die Stadtkanzlei ist die zentrale Anlaufstelle zwischen der Bevölkerung und dem Stadtrat. Wir bearbeiten die Korrespondenz des Stadtrats und leiten diese an die zuständigen Stellen weiter. In Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen erstellen wir die Protokolle und Beschlüsse und sorgen für deren rechtzeitige Veröffentlichung.
Unsere Aufgaben umfassen auch die Führung des Aktuariats des Einwohnerrats, der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission sowie der Ortsbürgergemeinde. Zudem organisieren wir alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und sorgen für den reibungslosen Ablauf der verschiedenen Behördenwahlen.
Unsere Dienstleistungen für Sie:
- Beglaubigungen: Lassen Sie Ihre Unterschrift beglaubigen oder fertigen Sie beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente an.
- Einbürgerungen: Bei Fragen zur Einbürgerung stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite.
- Steuerinventar: Wir erstellen das Steuerinventar im Todesfall und beantworten Ihre Fragen zu diesem Thema.
Die Abteilung Einwohnerdienste ist das Empfangsbüro der Stadt Lenzburg. An unseren Schaltern können Sie Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug melden. Vermieterinnen und Vermieter erfüllen bei uns ihre Meldepflicht für Mieterwechsel. Wir führen auch das Einwohner- und Stimmregister der Stadt Lenzburg.
Im Todesfall unterstützen wir die Angehörigen bei der Organisation der Bestattung und einer möglichen Abschiedsfeier.
Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihren Hund ebenfalls bei der Abteilung Einwohnerdienste an oder ab.
Die Mitarbeitenden der Stadtkanzlei (stadtschreiberei@lenzburg.ch, 062 886 44 20) und der Einwohnerdienste (einwohnerdienste@lenzburg.ch, 062 886 44 44) helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter. Treten Sie mit uns in Kontakt – wir sind für Sie da.
Kontakt
Stadtkanzlei & EinwohnerdiensteRathausgasse 16
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 44 44
einwohnerdienste@lenzburg.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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Frage |
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Nein, Sie dürfen gerne während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre bisherige Identitätskarte mitzubringen. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Das Datenschutzgesetz im Aargau enthält sehr strenge Regeln. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, beispielsweise wenn von einem Schuldner ein Verlustschein vorgewiesen werden kann. Anfragen müssen stets schriftlich unter Beilage des Interessensnachweises eingereicht werden. Die Auskunft wird ebenfalls ausschliesslich schriftlich erteilt und ist kostenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Das zu kopierende Dokument im Original mitbringen. Es dürfen keine Kopien davon im Voraus gemacht werden. |
Ja. Für die Erfüllung der sogenannten Drittmeldepflicht steht eine Online-Lösung bereit. Sie können uns die Meldung aber auch per E-Mail oder brieflich übermitteln. |
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Es gilt eine Meldefrist von 14 Tagen ab dem Umzugsdatum. |
Dokument noch nicht unterschrieben mitbringen, mit einem gültigen Ausweis. |
Das Meldeformular für Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständebtriebe muss vollständig ausgefüllt und mit allen verlangten Beilagen eingereicht werden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. |