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Namenserklärung / Namensänderung beantragen

Namenserklärung nach Auflösung der Ehe (geschieden, verwitwet, aufgelöste Partnerschaft)  

Wer durch die Heirat oder die Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann nach Rechtskraft der Scheidung bzw. Auflösung der Partnerschaft seinen Ledignamen wieder annehmen. Ebenfalls wenn der Ehegatte die Ehegattin verstirbt, kann eine Namenserklärung auf den Ledignamen abgegeben werden.  

Namenserklärung nach Übergangsrecht  

Haben Sie vor dem 1. Januar 2013 geheiratet und bei Ihrer Eheschliessung den Namen Ihres Ehegatten angenommen oder Ihren Ledignamen dem Ehenamen vorangestellt? Auch dann können Sie mit einer Namenserklärung Ihren Ledignamen wieder annehmen. 

Über die nötigen Papiere informieren wir Sie gerne und vereinbaren einen Termin für die Namenserklärung. Bitte rufen Sie uns an.  

Kosten

Die Kosten betragen:  

  • Namenserklärung CHF 75.00  
  • Bestätigung über die Namenserklärung CHF 30.00  

Diese sind direkt beim Termin per EC-Karte, TWINT oder bar zu begleichen.  

Ordentliche Namensänderung  

Für eine ordentliche Namensänderung – Sie wollen Ihren Vor- oder Familiennamen ändern - ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau zuständig, sofern Sie im Kanton Aargau wohnhaft sind. Gesuchformulare können direkt heruntergeladen werden.  

Weitere Informationen zur Namensänderung finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.