Haupinhalt

Familienforschung - Einsichtnahme in die Register

Zivilstandsregister sind öffentliche Register, aber im Unterschied zum Grundbuchamt und zum Handelsregisteramt der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Für weitere Informationen verweisen wir Sie an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Sektion Bürgerrecht und Personenstand, 5001 Aarau. 

Für die Einsichtnahme in die Register ist eine vorgängige Terminreserveration beim Regionalen Zivilstandsamt notwendig. 

Es können folgende Gebühren gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen ZStGV anfallen: 

  • Familienschein (Auszug aus dem Familienregister), ab CHF 40.00 
  • Beglaubigte Kopie eines Familienregisterblattes, ab CHF 50.00 
  • Bescheinigung und Bestätigung sowie andere schriftliche Auskünfte aus den Registern, ab CHF 30.00 
  • Bereitstellung der Register, CHF 75.00 
  • Mitwirkung einer/eines Zivilstandsbeamtin/beamten bei einer gewünschten Konsultation der Register, CHF 75.00 pro halbe Stunde
     
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Antrag um Einsichtnahme in die Zivilstandsregister (PDF, 50.51 kB) Download 0 Antrag um Einsichtnahme in die Zivilstandsregister