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Geburt eintragen lassen
Herzliche Gratulation zur Geburt Ihres Kindes.
Wir sind für die Eintragung von Geburten im Bezirk Lenzburg zuständig. Geburten zu Hause müssen innert drei Tagen angezeigt werden. Dies muss direkt beim Regionalen Zivilstandsamt Lenzburg erfolgen. In den meisten Fällen wird die Meldung von der Hebamme gemacht, welche bei der Geburt dabei war.
Zur Registrierung der Geburt Ihres Kindes benötigen wir folgende Dokumente:
Mutter oder Vater sind Schweizer Staatsangehörige:
- Schweizer Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn Eltern verheiratet)
- Bestätigung der Kindsanerkennung und Erklärung gemeinsames Sorgerecht (wenn Eltern nicht verheiratet)
- Geburtsanzeige der Hebamme im Original
- Pass / Identitätskarte der anzeigepflichtigen Person
Mutter oder Vater sind ausländische Staatsangehörige:
- Schweizer Familienbüchlein oder Familienausweis, wenn vorhanden
- Bestätigung der Kindsanerkennung und Erklärung gemeinsames Sorgerecht (wenn Eltern nicht verheiratet)
- Kopie des Ausländerausweises
- Kopie des Passes
- Geburtsanzeige der Hebamme im Original
- Pass / Personalausweis der anzeigepflichtigen Person
Alle weiteren benötigten Papiere sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei uns.
Auf Bestellung erhalten Sie eine Geburtsurkunde. Die Kosten dafür belaufen sich auf CHF 30.00.
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt | 062 886 44 55 | zivilstandsamt@lenzburg.ch |
Name | Download |
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Frage |
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Sollte es eine Hausgeburt sein, wird die beiwohnende Hebamme die Geburt Ihres Kindes beim zuständigen Zivilstandsamt melden. Die Geburt wird beim Zivilstandsamt des Geburtsorts registriert. Auf Wunsch erhalten Sie eine Geburtsurkunde. Sind Sie verheiratet, können Sie den Familienausweis beim zuständigen Zivilstandsamt abgeben und das Kind wird nachgetragen. Eine direkte Meldung geht vom Zivilstandsamt an die Einwohnerdienste Ihres Wohnortes. Alle weiteren Meldungen liegen bei Ihnen, unter anderem müssen Sie die Geburt betreffend die Kinderzulagen bei Ihrem Arbeitgeber selbst melden. Wichtig ist auch die Krankenkasse, damit Ihr Kind einen Versicherungsschutz hat. |