Haupinhalt

Heiraten / Eingetragene Partnerschaft umwandeln

Vor der Trauung ist das so genannte Ehevorbereitungsverfahren (Infoblatt Ablauf) durchzuführen, welches wahlweise auf dem für den Wohnort zuständigen Zivilstandsamt des Bräutigams oder der Braut eingereicht werden kann. Die Trauung darf anschliessend auf jedem Schweizer Zivilstandsamt oder im Ausland erfolgen. 

Wohnen Sie nicht im Bezirk Lenzburg, möchten sich jedoch gerne in einem unserer wunderschönen Trauungslokale das Ja-Wort geben? Rufen Sie uns an, gerne reservieren wir einen Termin für Sie und besprechen das weitere Vorgehen (Infoblatt Ablauf mit Trauungsermächtigung).

Benötigte Dokumente für Schweizer Staatsangehörige

  • Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung 

  • Ausweiskopien (Pass oder ID) der Brautleute 
  • Ausweiskopien (Pass oder ID) der Trauzeugen 

Eine Wohnsitzbescheinigung ist nur dann notwendig, wenn der Wohnsitz einer der beiden verlobten Personen ausserhalb des Kantons Aargau oder im Ausland ist. 

Benötigte Dokumente für Ausländische Staatsangehörige:

Die benötigten Papiere und die Dauer des Verfahrens sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig (d.h. ca. sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin) und in jedem Fall vor der Beschaffung der Dokumente bei uns. 

Eine im Ausland wohnhafte Person muss das Ehevorbereitungsverfahren auf der zuständigen Schweizer Botschaft im Ausland einleiten, auch wenn der Partner / die Partnerin in der Schweiz wohnhaft ist. 

Das Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens drei Monate vor dem Trauungstermin durchgeführt werden. Der Trauungstermin kann aber bereits viel früher reserviert werden! Voraussetzung für das Stattfinden der Trauung ist das abgeschlossene Ehevorbereitungsverfahren. 

Bevor Sie eine Reservation tätigen, machen Sie sich bitte zu folgenden Punkten Gedanken: 

  • Trauungsdatum 
  • Trauungszeit 
  • Lokalität 
  • Anzahl Personen an der Trauung 
  • Anschliessender Apéro gewünscht? Wie viel Personen nehmen am Apéro teil? 
  • Wünschen Sie eine rein amtliche Trauung? Diese kann direkt im Anschluss an das abgeschlossenen Ehevorbereitungsverfahren stattfinden. Dies wäre dann in den jeweiligen Büroräumlichkeiten vom Regionalen Zivilstandsamt Lenzburg 

Informationen zur Namensführung (Schweizer- und ausländische Staatsangehörige) und Informationen zur Heirat im Ausland entnehmen Sie den beiden Merkblättern unten auf dieser Seite. 
 

Umwandlung eingetragene Partnerschaft in eine Ehe

Seit dem 01. Juli 2022 gilt die Ehe für alle.  

Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden. 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

Name
Infoblatt Ablauf (PDF, 42.94 kB) Download 0 Infoblatt Ablauf
Infoblatt Ablauf mit Trauungsermächtigung (PDF, 62 kB) Download 1 Infoblatt Ablauf mit Trauungsermächtigung
Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens (PDF, 160.86 kB) Download 2 Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens
Merkblatt Namensführung bei Eheschliessung (PDF, 60.58 kB) Download 3 Merkblatt Namensführung bei Eheschliessung
Merkblatt Eheschliessung Ausland (2022) (PDF, 128.24 kB) Download 4 Merkblatt Eheschliessung Ausland (2022)