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Heimatschein bestellen

Der Heimatschein ist in der Regel bei einer Wohnsitznahme (Niederlassung) beim Einwohnerdienst der Wohngemeinde zu hinterlegen. Spätestens bei Volljährigkeit wird der Heimatschein im Kanton Aargau zur Hinterlegung auf den Einwohnerdiensten benötigt.

Bitte erkundigen Sie sich bei den Einwohnerdiensten Ihrer neuen Wohngemeinde, ob ein Heimatschein notwendig ist

Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt des Heimatorts ausgestellt.

Das Dokument kann über das Smart Service Portal bestellt werden.