Haupinhalt

Sozialhilfe beantragen

Sozialhilfe (materielle Hilfe)

Die Sozialhilfe will Perspektiven schaffen. Mit den Grundsätzen «Fördern und Fordern» sowie «Hilfe zur Selbsthilfe» unterstützt sie Personen darin, schwierige Lebensphasen zu überwinden und den Schritt zu einem selbständigen und finanziell unabhängigen Leben zu schaffen.

Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Aargau vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen nach dem Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV).
 

Grundprinzipien der Sozialhilfe

  • Sozialhilfe wird nur ausgerichtet, wenn eine Person in einer Notlage ist, keine Sozialversicherung Leistungen erbringt und das Vermögen bis auf einen bescheidenen Freibetrag aufgebraucht ist.
  • Sozialhilfe deckt nur ein bescheidenes Existenzminimum.
  • Sozialhilfe richtet sich nach den Verhältnissen im Einzelfall.
  • Der Sozialdienst klärt die Situation umfassend ab und erarbeitet einen Hilfsplan.
  • Wer Sozialhilfe bezieht, muss alles Mögliche zur Behebung der Notlage tun.
  • Es besteht eine Pflicht zur Suche und Annahme einer zumutbaren Arbeit oder zur Mitarbeit in einem Beschäftigungsprogramm.
  • Wenn eine unterstützte Person ihre Pflichten verletzt, werden die Leistungen gekürzt.
  • Sozialhilfeleistungen müssen zurückbezahlt werden, wenn dies die finanziellen Verhältnisse zulassen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind gerne für Sie da und freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!
 

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Gesuch um materielle Hilfe (PDF, 80.16 kB) Download 0 Gesuch um materielle Hilfe
Erklärung zum Gesuch um materielle Hilfe (PDF, 68.16 kB) Download 1 Erklärung zum Gesuch um materielle Hilfe
Vollmacht zum Gesuch um materielle Hilfe (PDF, 69.93 kB) Download 2 Vollmacht zum Gesuch um materielle Hilfe