Haupinhalt
Stadtplanung & Hochbau
Die Abteilung Stadtplanung & Hochbau gliedert sich in die beiden Teilbereiche Raum- und Stadtplanung & Hochbau und Bauverwaltung.
Die Raum- und Stadtplanung beschäftigt sich mit der Erarbeitung und Realisierung von wünschenswerten, den menschlichen Bedürfnissen entsprechenden zukünftigen Zuständen einer Stadt und ihrer Teilbereiche. Sie erarbeitet räumliche Konzepte und Prozesse und berücksichtigt dabei insbesondere ökonomische, nachhaltige, soziale, gestalterische und technische Gesichtspunkte. Ziel ist die behutsame Verdichtung nach Innen und der Erhalt der vorhandenen Lebensqualitäten von Altstadt, Wohn-, Gewerbe- und Freiflächen.
Im Baubewilligungsprozess sind die Mitarbeitenden der Abteilung Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für Bauherrschaft und Planer in Sachen Baurecht. Wir behandeln Baugesuche durch den gesamten Baubewilligungsprozess von der Bereitstellung und Ausgabe der erforderlichen Gesuchformulare bis zur Antragsstellung an den Stadtrat. Während der Bauausführung sind wir zudem verantwortlich für die Überwachung und Einhaltung aller baupolizeilichen Auflagen. Dazu gehören regelmässige Kontrollen sowie die Abnahme der ausgeführten Arbeiten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und baurechtlichen Vorgaben erfüllt werden.
Im Themenbereich Bauen und Planen finden Sie viele Informationen, Formulare, Grundlagen und Antworten auf häufige Fragen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Für Bauvorhaben oder bauliche Veränderungen ist grundsätzlich ein Baugesuch einzureichen. Unsere Abteilung Stadtplanung & Hochbau prüft sorgfältig die Notwendigkeit einer Baubewilligung gemäss § 59 des kantonalen Baugesetzes (BauG). |
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Ein Baugesuch im vereinfachten Verfahren kann innerhalb von sechs Wochen bewilligt werden. Die Bearbeitungszeit im ordentlichen Verfahren ohne Einwendungen und ohne externe Stellungnahmen dauert in der Regel 13 bis 27 Wochen. |
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